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2G-Regelung bei öffent­lichen Veran­stal­tungen in Osnabrück
OsnabrueckHalle
Hintergrund dieser Entscheidung ist, dem Publikum wieder einen möglichst unbeschwerten Besuch von Veranstaltungen in einem sicheren Rahmen zu ermöglichen. In Anbetracht eines möglicherweise im Herbst und Winter wieder steigenden Infektionsgeschehens, hoffen die Häuser und Veranstalter:innen durch diese Regel Planungssicherheit für alle Beteiligten von den Künstler:innen über die Mitarbeiter:innen bis zum Publikum bieten zu können.

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